Anmeldung
Sobald Sie in Österreich eine Beschäftigung aufgenommen haben, hat Ihr Arbeitgeber die für die Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlichen Formalitäten zu erledigen. Zunächst erfolgt die Anmeldung bei der Krankenkasse, diese informiert dann die zuständigen Träger der Unfallversicherung, Rentenversicherung (Pensionsversicherung) und Arbeitslosenversicherung. Sie erhalten eine Versicherungsnummer, unter der Ihre Versicherungszeiten und Ihr beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gespeichert werden. Nach Erledigung der Anmeldeformalitäten erhalten Sie vom Arbeitgeber eine Abschrift der von der Krankenkasse bestätigten Meldung.
Als Selbständiger müssen Sie sich an die für Sie zuständige Sozialversicherungsanstalt wenden. Diese wird Sie über die in Ihrem Fall geltenden Melde- und Beitragsbestimmungen informieren.
Überblick
Die österreichische Sozialversicherung umfasst die Kranken-, Unfall- (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung beruht auf einer Erwerbstätigkeit (kein Einwohnersystem); es besteht für den Versicherten keine Wahlfreiheit zwischen den Versicherungsträgern. Aus historischen Gründen gliedert sich die Sozialversicherung nicht nur territorial, sondern auch berufsständisch. Demzufolge gibt es Sonderversicherungsanstalten für Eisenbahner und Bergarbeiter, für öffentlich Bedienstete sowie für Landwirte, Gewerbetreibende und Notare.
Die Krankenkassen führen neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch den Einzug der Beiträge für die Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung durch. Sie sind auch für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes zuständig. Die Leistungen der Krankenversicherung werden in erster Linie durch Vertragsärzte und andere Partner erbracht. Bedürftige Personen können unter Umständen Bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten.