Österreich

Soziale Sicherheit in Österreich: Organisation der sozialen Sicherheit

Österreich: Soziale Sicherung - Allgemeines, Organisation und Finanzierung

Alle Versicherungsträger sind im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefasst, der die allgemeinen Interessen der Sozialversicherung wahrnimmt. Der Verband ist mit trägerübergreifenden Kompetenzen ausgestattet, um die Aktivitäten der österreichischen Sozialversicherung besser zu koordinieren.

Die Durchführung der Sozialversicherung obliegt 22 Versicherungsträgern, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Selbstverwaltung ausgestattet sind. Manche Versicherungsträger haben die Verwaltung für zwei oder alle drei Zweige wahrzunehmen. Es gibt 19 Krankenkassen, fünf Rentenversicherungsträger und vier Unfallversicherungsträger.

Die Systeme der österreichischen Kranken- und Unfallversicherung stehen unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Hinsichtlich der Krankenhauspflege wurden neun Landesgesundheitsfonds eingerichtet, die in diesem Bereich die Funktion der Krankenversicherungsträger übernommen haben.

Das österreichische Rentenversicherungssystem steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Für die unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stehende Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitsmarktservice zuständig. Dem Arbeitsmarktservice Österreich sind dabei neun Landes- und ca. 100 regionale Geschäftsstellen vollständig untergeordnet.

Für die Familienleistungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig. Für die Familienbeihilfen sind die Finanzämter zuständig, die dem Ministerium direkt unterstellt sind.

Für das Kinderbetreuungsgeld sind die Krankenversicherungsträger zuständig, die dem Ministerium direkt unterstellt sind. Das Pflegegeld wird je nach dem Hilfs- und Betreuungsbedarf in 7 Stufen als Ausgleich der pflegebedingten Mehraufwendungen geleistet. Zudem wurde zwischen dem Bund und den Ländern vereinbart, ein umfassendes Pflegeleistungssystem an Geld- und Sachleistungen einzurichten. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt durch den jeweils zuständigen Entscheidungsträger.

Neben der Sozialversicherung und dem Pflegegeld gibt es ein Sozialhilfesystem, das durch die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Magistrate verwaltet wird.

Erstellt am: 10.02.2020, aktualisiert am: 10.02.2020
Themen: Leben und Arbeiten in der EU, Soziale Sicherheit, I. Allgemeines

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