Die Höhe Ihrer Rente richtet sich nach der Höhe der während Ihres Versicherungslebens entrichteten Sozialversicherungsbeiträge. Neben den Beitragszeiten können sich auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten rentensteigernd auswirken.
Bezug von Leistungen bei Invalidität
Renten werden grundsätzlich nur auf entsprechenden Antrag gewährt. Der Antrag ist an den zuständigen Sozialversicherungsträger zu richten.