Leistungen der Sozialhilfe
Die Träger der Sozialhilfe entscheiden über den Antrag. Die Feststellung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung einer Person als Leistungsvoraussetzung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung trifft der gesetzliche Rentenversicherungsträger. Die Träger der Sozialhilfe haben einen Außendienst, der die Wohn- und Erwerbssituation im Einzelfall prüfen kann.