Alle Frauen, die Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung haben, haben auch Anspruch auf Sachleistungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung.
Weibliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten während der gesetzlichen Schutzfristen und für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld in Höhe von € 13 kalendertäglich, wenn sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wenn ihnen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens € 210 zu Lasten des Bundes.