Česká republika

Urlaub

Gesetzlicher Urlaubsanspruch, Elternzeit, Feiertage

In der Tschechischen Republik besteht für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Kalenderjahr. Im Rahmen von Kollektivverträgen kann ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart werden. Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern haben Anspruch auf einen Urlaub von fünf Wochen (Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, von Selbstverwaltungsorganen oder von Beitragsorganisationen) oder von acht Wochen (Lehrkräfte und Hochschulangehörige).

Das Recht auf Inanspruchnahme des gesamten Urlaubs entsteht durch Ableisten von 60 Arbeitstagen; hat der Arbeitnehmer nur einen kürzeren Zeitraum gearbeitet, kann er ein Zwölftel des ihm für ein volles Jahr zustehenden Urlaubs beanspruchen.

Den Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs bestimmt der Arbeitgeber nach Vereinbarung mit dem Gewerkschaftsverband, ggf. mit dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat das Recht, mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub zu nehmen.

Weitere Arten von Urlaub und Freistellung von der Arbeit:

Mutterschaftsurlaub (mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld) – steht einer Mutter für die Dauer von 28 Wochen zu, bei Mehrlingsgeburten für die Dauer von 37 Wochen

Elternurlaub – wird auf Antrag der Mutter oder dem Vater nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs oder bei Übernahme eines Kindes in Pflege höchstens bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes gewährt

Zusatzurlaub – eine Woche Urlaub mehr pro Jahr steht Arbeitnehmern bei der Verrichtung von Arbeiten zu, die besonders anstrengend oder gesundheitsschädlich sind

Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Verbesserung der für die Verrichtung der Arbeit erforderlichen Qualifikation

Staatliche Feiertage und andere arbeitsfreie Tage:

Staatliche Feiertage:

1. Januar – Tag der Erneuerung des selbstständigen tschechischen Staates

8. Mai – Tag des Sieges

5. Juli – Tag der slawischen Glaubensboten Kyrill und Method

6. Juli – Tag der Verbrennung von Magister Jan Hus

28. September – Tag der tschechischen Staatlichkeit

28. Oktober – Tag der Gründung eines selbstständigen tschechoslowakischen Staates

17. November – Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie

Andere Feiertage:

1. Januar – Neujahr

Karfreitag und Ostermontag

1. Mai – Tag der Arbeit

24. Dezember – Heiliger Abend

25. Dezember – 1. Weihnachtsfeiertag

26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag

Für Feiertagsarbeit steht dem Arbeitnehmer nach dem Gesetz ein Lohnzuschlag zu.

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Erstellt am: 7.09.2017, aktualisiert am: 25.01.2020
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